Datum | 2022 |
17.02. |
Der Bundesrat hebt alle Corona-Massnahmen auf, ausser:
- Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen
(ausgenommen sind Bewohner von Alters- und Pflegeheimen)
- 5 Tage Isolationsdauer bei positiv getesteten Personen
Diese verbleibenden Massnahmen gelten nur bis 31. März 2021
und werden dann automatisch wegfallen.
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03.02. |
Der Bundesrat beschliesst Lockerungen der Corona-Massnahmen:
- Keine Kontaktquarantäne
- Statt Homeoffice-Pflicht nur noch Homeoffice-Empfehlung
- Isolationsdauer bei Ansteckung nur noch 5 Tage
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| 2021 |
20.12. |
Der Bundesrat beschliesst weitere Verschärfungen der Corona-Massnahmen:
- Zertifikatspflicht (2G = Genesen oder Geimpft) mit Masken und Sitzpflicht:
Gastronomie, Veranstaltungen,
Kultur, Sport und Freizeit.
- Zertifikatspflicht (2G+ = Genesen/Geimpft + Test)
dort wo keine Maske möglich ist:
Discos und Bars,
Sport (z.B. Hallenbäder) und Freizeit (z.B. Blasmusik).
- Zertifikatspflicht (3G = Genesen/Geimpft/Getestet):
Veranstaltungenmit mehr als 300 Personen draussen
- Private Treffen: drinnen max. 10 Personen, draussen max. 50 Personen.
- Homeoffice-Pflicht
- Maskenpflicht an der Sekundarstufe II
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06.12. |
Der Bundesrat beschliesst eine leichte Verschärfung der Corona-Massnahmen.
Neu gilt:
- Zertifikatspflicht (3G): Gastronomie, Veranstaltungen,
Kultur, Sport und Freizeit.
Proben und Trainings in fixen Gruppen drinnen.
Treffen im Familien- und Freundeskreis drinnen ab 11 Personen (Empfehlung).
Veranstaltungen draussen mit mehr als 300 Personen.
- Maskenpflicht drinnen:
im ÖV und in Läden,
wo Zertifikatspflicht gilt, gilt auch Maskenpflicht.
Ausnahmen: Familien- und Freundeskreis, Chor,
gewisse Sportarten, Restauranttisch.
- Private Treffen: drinnen max. 30 Personen, draussen max. 50 Personen.
- 2G: Betriebe/Veranstalter mit Zertifikatspflicht können Zutritt
auf Geimpfte und Genesene beschränken.
Bei 2G entfallen Maskenpflicht und Sitzpflicht (bei Konsumation).
- Kürzere Testgültigkeit: Antigen-Schnelltest nur 24 Stunden ab Probeentnahme.
- Dringliche Homeoffice-Empfehlung:
Maskenpflicht, wenn mehr als eine Person im Raum (am Arbeitsplatz).
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28.11. |
Das Schweizer Volk stimmt zum zweiten Mal über das Covid Gesetz ab
und nimmt es mit 62 Prozent an.
Als einzige Kantone lehnen Schwyz (51% NEIN) und
Appenzell Innerrhoden (56% NEIN) das Gesetz ab.
Damit ist die Politik vom Bundesrat vom Volk bestätigt.
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26.11. |
Eine neue Corona-Variante Omikron (B.1.1.529) wurde in Südafrika entdeckt.
Sie unterscheide sich deutlich von den bisher beobachteten Corona-Viren.
Sie weise zusätzliche Mutationen im Spike-Protein auf
und scheine viel gefährlicher zu sein, als die bisherige,
auch schon schlimme Delta-Variante zu sein.
Die neue Variante wurde in einigen afrikanischen Ländern beobachtet,
sowie in Israel und Belgien.
Viele europäische Länder melden neue Ansteckungsrekorde
mit der vorherschenden Delta-Variante und verschärfen die Massnahmen.
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13.09. |
Der Bundesrat hat die Zertifikatspflicht ("3-G Regel": Geimpft, Genesen, Getestet)
auf folgende Bereiche ausgedehnt:
- Gastronomie drinnen: Restaurants, Bars, Discos und Tanzlokale, Casinos
- Kultur, Sport und Freizeit drinnen: Museen, Bibliotheken, Zoos,
Freizeitbetriebe, Fitnesscenter und Sportbetriebe,
Trainings, Hallenbäder und Aquaparks, Musik- und Theaterproben,
- Veranstaltungen drinnen: Theater- und Kinovorstellungen, Konzerte,
Sportanlässe, private Anlässe auswärts
- Grossveranstaltungen draussen (mit mehr als 1'000 Personen)
- Arbeitsplatz: Arbeitgeber dürfen das Zertifikat der
Arbeitnehmenden in ihr Schutzkonzept integrieren
- Hochschulen: Entscheidung der Kantone und Hochschulen
Ausnahmen: Proben und Trainings in fixen Gruppen (max. 30 Personen),
religiöse Veranstaltungen, Veranstaltungen der politischen Meinungsbildung
und Selbsthilfegruppen (max. 50 Personen).
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26.06. |
Der Bundesrat hat weitreichende Lockerungen beschlossen:
- Keine Maskenpflicht im Freien, bei der Arbeit und auf Sekundarstufe II.
Weiterhin Maskenpflicht: in Restaurants (innen), Detailhandel,
ÖV und Veranstaltungen ohne Zertifikat.
- Homeoffice-Pflicht wird durch Empfehlung ersetzt
- Keine Kapazitätsbeschränkungen für Läden, Freizeit- und Sporteinrichtungen
- Gastronomie: keine Beschränkung der Anzahl Personen pro Tisch.
In Innenbereichen bleibt die Sitzpflicht, wer nicht sitzt, muss eine Maske tragen.
In Aussenbereichen entfällt die Sitzpflicht.
- Clubs und Tanzlokale öffnen für Personen mit Covid-Zertifikat.
Keine Maskenpflicht.
- Keine Einschränkungen für Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat.
- Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat:
maximal 1000 Besucher bei Sitzplätzen, bei Stehplätzen höchstens 500 draussen
und 250 drinnen. Kapazität maximal zwei Drittel.
Drinnen gilt Maskenpflicht und Konsumation nur im Restaurantbereich.
Keine Tanz- und Konzertveranstaltungen.
- Private Veranstaltungen: In Innenräumen maximal 30 Personen, draussen maximal 50.
- Sport und Kultur: keine Einschränkungen draussen, Kontaktdaten innen.
- Einreise in die Schweiz: aus dem Schengenraum keine Quarantänepflicht.
BAG-Risikoliste: nur noch Länder mit besorgniserregenden Virusvarianten.
- Schutzdauer der Impfung auf 12 Monate verlängert.
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23.06. |
Die neue gefährliche Corona Mutation "Delta"
breitet sich rasch aus Indien in die ganze Welt aus.
Man spricht bereits von Delta-Plus.
Das sind die bisherigen "besorgniserregenden" Corona Varianten (Mutationen):
- Alpha (B.1.1.7, "englisch"): entdeckt im September 2020 in England.
- Beta (B.1.351, "südafrikanisch"): entdeckt im Mai 2020 in Südafrika.
- Gamma (P.1, "brasilianisch"): tauchte im November 2020 im brasilianischen Amazonas-Gebiet auf.
- Delta (B.1.617.2, "indisch"): wurde zuerst im Fruhling 2021 in Indien beschrieben.
Weitere Informationen (WHO)
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31.05. |
Beschlüsse des Bundesrats für die ganze Schweiz:
Lockerungen:
- Restaurants und Bars drinnen
- Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen
- Private Treffen: 30 Personen drinnen, 50 draussen
- Veranstaltungen: generell 50 Personen; mit Publikum 100 drinnen, 300 draussen
- Sport- und Kulturbetriebe:
generell maximal 50 Personen bei Amateursport und Laienkultur,
Wettkämpfe mit Publikum wieder möglich
- Präsenzunterricht: keine Einschränkung
- Homeoffice: Empfehlung und keine Pflicht, wenn regelmässig getestet wird
- Keine Quarantäne für Geimpfte
Bestehende Massnahmen und Einschränkungen:
- Ausgedehnte Maskenpflicht
- Abstand einhalten
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19.04. |
Beschlüsse des Bundesrats für die ganze Schweiz:
Lockerungen:
- Restaurants und Bars draussen ("Terrassen")
- Freizeit- und Kulturbetriebe:
generell maximal 15 Personen,
mit Publikum drinnen: maximal 50 Personen resp. 1/3 der Kapazität,
mit Publikum draussen: maximal 100 Personen resp. 1/3 der Kapazität
- Sportanlagen:
Wettkämpfe im Amateursport mit max. 15 Personen.
Gilt nur für Sportarten ohne Körperkontakt.
- Präsenzunterricht an Hochschulen wieder möglich.Maximal 50 Personen.
Gilt für Hochschulen undErwachsenenbildung.
Bestehende Massnahmen und Einschränkungen:
- Maskenpflicht
- Homeoffice-Pflicht
- Weiter geschlossen: Restaurants und Bars (drinnen),
Discos, Tanzlokale, Wellness-/Freizeitbäder (drinnen)
- Private Treffen drinnen: maximal 10 Personen
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22.03. |
Beschlüsse des Bundesrats für die ganze Schweiz:
Lockerungen:
- Private Treffen in Innenräumen: 10 statt 5 Personen
Bestehende Massnahmen und Einschränkungen:
- Maskenpflicht
- Homeoffice-Pflicht
- Weiter geschlossen: Restaurants, Bars, Discos, Sportanlagen (drinnen),
Kultur- und Freizeitbetriebe (drinnen)
- Private Treffen im Freien: maximal 15 Personen
- Fernunterricht an Hochschulen
- Verbot von Sport mit Körperkontakt
- Regeln für Skigebiete
- Singen nur im Familienkreis
- Ausnahmen bei Sport, Gesang und Kultur für unter 20-Jährige
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01.03. |
Der Bundesrat lockert die Massnahmen für die ganze Schweiz:
- Läden öffnen mit strengen Schutzkonzepten
- Museen und Lesesäle öffnen
- Aussenbereiche von Zoos, Erlebnisparks und botanischen Gärten öffnen
- Aussensportanlagen (Tennis, Fussballplätze, etc.) öffnen
- Private Treffen mit max. 15 Personen (inkl. Kinder) im Freien sind erlaubt
Restaurants inklusive Aussenterrassen bleiben geschlossen.
Einige Kantone halten sich nicht daran und
halten die Aussenterrassen in ihren Skigebieten offen.
Die SVP bezeichnet den Gesamtbundesrat und vor allem den Gesundheisminister
Alain Berset als Diktatoren.
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18.01. |
Der Bundesrat verschärft die Massnahmen für die ganze Schweiz:
- Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen
- Treffen mit max. 5 Personen (inkl. Kinder) öffentlich und privat
- Homeoffice-Pflicht wo möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar
- Maskenpflicht am Arbeitsplatz bei mehr als einer Person im gleichen Raum
- Erhöhter Schutz besonders gefährdeter Personen(Recht auf Homeoffice,
gleichwertigen Schutz oder Beurlaubung)
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| 2020 |
23.12. |
In der Schweiz beginnt man mit der Impfung gegen das Coronavirus.
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22.12. |
Neue Massnahmen des Bundesrates für die ganze Schweiz:
Folgende Betriebe werden geschlossen:
- Restaurants und Bars
- Freizeit- und Sportbetriebe
- Museen, Kinos, Bibliotheken, Zoos, Kultur- und Freizeiteinrichtungen
- Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten
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19.12. |
Eine neue Variante des Coronavirus namens VUI-202012/01 resp. B.1.1.7
breitet sich in England aus.
Sie ist um bis zu 70 Prozent ansteckender als das bisherige Virus.
Viele europäische Länder inklusive der Schweiz
unterbinden den Verkehr mit Grossbritanien.
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12.12. |
Neue Massnahmen des Bundesrates für die ganze Schweiz:
Nur noch bis 19 Uhr offen / geschlossen an Sonn- und Feiertage:
- Einkaufsläden und Märkte
- Freizeit- und Sportbetriebe
- Museen und Bibliotheken
Auch an Sonn- und Feiertagen bis 19 Uhr offen:
- Gastrobetriebe
24. Dezember und Silvester: Sperrstunde ab 1 Uhr,
Ausnahmen für Kantone mit "günstiger epidemiologischer Lage"
Verboten:
- Sportaktivitäten in der Freizeit mit mehr als 5 Personen
- Aktivitäten im nichtprofessionellen Kulturbereich mit mehr als 5 Personen
- Öffentliche Veranstaltungen
Ausnahmen: Religiöse Feiern (max. 50 Personen),
Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis,
politische Kundgebungen, Parlamente
Weiterhin gilt:
- Erweiterte Maskenpflicht
- Discos und Tanzlokale geschlossen
- Regeln für Restaurants
- Treffen im öffentlichen Raum mit maximal 15 Personen
- Private Treffen mit maximal 10 Personen
- Fernunterricht an Hochschulen
Das Abstandhalten und die Hygienemassnahmen müssen nach wie vor eingehalten werden.
Alle Betriebe brauchen ein Schutzkonzept.
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29.10. |
Neue Definition der "Risikogebiete":
Ein "Risikogebiet" ist ein Land oder eine Region, wo die Anzahl der Ansteckungen
pro 100'000 Einwohner in den letzten 14 Tagen den entprechehenden Wert in der Schweiz
um 60 übersteigt.
Heute sind es weltweit nur: Andorra, Armenien, Belgien und Tschechien.
Einreisende aus "Risikogebieten" müssen sich in der Schweiz in Quarantäne begeben.
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29.10. |
Neue Massnahmen des Bundesrates für die ganze Schweiz:
Weitere Einschränkungen:
- In Restaurants und Bars max. 4 Personen pro Tisch
- Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr
- Bei privaten Treffen max. 10 Personen
- Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten drinnen mit max. 15 Personen
(mit Maske und Abstand)
- Ausweitung der Maskenpflicht auf Aussenbereiche,
auf Schulen ab Sekundarstufe II und auf Arbeitsplatz
Schliessungen und Verbote:
- Diskotheken und Tanzlokale geschlossen
- Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten
- Kontaktsportarten verboten
- Laien-Chöre verboten
- Präsenzunterricht an Hochschulen verboten
Gestattet:
- Professioneller Kulturbereich: Proben und Auftritte
- Professioneller Sportbereich: Trainings und Wettkämpfe
Das Abstandhalten und die Hygienemassnahmen müssen nach wie vor eingehalten werden.
Alle Betriebe brauchen ein Schutzkonzept.
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19.10. |
Neue Massnahmen des Bundesrates für die ganze Schweiz:
- Ansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum verboten.
- Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Inneräumen: Geschäfte, Banken,
Poststellen, Museen, Bibliotheken, Kino, Arzpraxen.
- Maskenpflicht im öffentlichen Raum: Bahnhöfe, Flughäfen,
Bus- un Tramhaltestellen.
- Private Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen: nur sitzend komsumieren,
Maskenpflicht für Stehende, Kontakdaten erheben.
- In Restaurants, Bars und Clubs: nur sitzend konsumieren.
- Empfehlung: Homeoffice.
- Das Abstandhalten und die Hygiene müssen weiterhin
eingehalten werden.
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06.07. |
Maskenpflicht gilt im gesamten öffentlichen Verkehr.
Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis mindestens Ende August verboten.
Einreisende aus "Risikogebieten" müssen sich in Quarantäne begeben.
Ein "Risikogebiet" ist z.B. ein Land, wo die Anzahl der Ansteckungen
pro 100'000 Einwohner in den letzten 14 Tagen die Zahl 60 übersteigt.
Die Schweiz wäre ein Risikoland, wenn während der letzten 14 Tage 371 Antsteckungen
pro Tag erfogten.
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25.06. |
SwissCovid-App für Mobiltelefone ist in den App-Stores verfügbar.
Sie soll bei der Nachverfolgung von Coronafällen helfen.
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22.06. |
Neue Lockerungen:
- Der Mindestabstand zwischen zwei Personen wird von 2 Metern auf 1.5 Meter reduziert.
- Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen sind wieder möglich.
- In Restaurants besteht keine Sitzpflicht mehr.
- Die Polizeistunde für Restaurants, Discos und Nachtclubs wird aufgehoben.
- Die Homeoffice-Empfehlung wird aufgehoben.
- Für Demonstrationen gibt es keine Obergrenze mehr.
Hingegen gilt bei Kundgebungen eine generelle Maskenpflicht.
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19.06. |
Die «ausserordentliche Lage» in der Schweiz wird per 19. Juni beendet und
auf die «besondere Lage» zurückgestuft.
Die Kantone sind jetzt für die Pandemiebewältigung zuständig.
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15.06. |
Grenzöffnung für die die Länder des Schengenraums und Grossbritannien.
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06.06. |
3. Etappe der Lockerung des Lockdowns. Wieder geöffnet oder erlaubt:
- Spontane Versammlungen bis max. 30 Personen (ab 30.5.)
- Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen
- Zoos, botanische Gärten, Schwimmbäder
- Theater, Kinos
- Bergbahnen
- Gastronomie für grössere Gruppen
- Präsenzunterricht an Mittel-, Berufs- und Hochschulen, weitere Ausbildungsstätten
- Discotheken, Nachtclubs und Erotikbetriebe
- Ferienlager (max. 300 Personen)
- Schwimmbäder und Wellness
- Geisterspiele in den Profiligen
- Campingplätze
Verboten:
- Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen (bis 31.8.)
- Sportwettkämpfen mit engem Körperkontakt
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28.05. |
2. Etappe der Lockerung des Lockdowns (Fortsetzung). Wieder erlaubt:
- Gottesdienste und Feiern aller Religionen
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11.05. |
2. Etappe der Lockerung des Lockdowns. Wieder geöffnet oder erlaubt:
- obligatorische Schulen
- Gastronomie (4er-Gruppen)
- öfffentlicher Verkehr
- kompletter Detailhandel
- Museen, Bibliotheken
- Sporttraining im Breiten- und Leistungssport
- Reisebüros
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27.04. |
1. Etappe der Lockerung des Lockdowns. Wieder geöffnet oder erlaubt:
- Coiffeure, Kosmetik- und Massagesalons
- ambulante Behandlungen, Spitäler, Arztpraxen, Zahnärzte, Physiotherapie
- Gartenbedarf, Baumärkte, Blumeläden
- Beerdigungen im grösseren Kreis
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16.03. |
Der schweizerische Bundesrat beschliesst 'ausserordentliche Lage' und verhängt den Notstand ab Mitternacht. Nicht lebenswichtige Geschäfte werden geschlossen, usw. |
13.03. |
Schweiz: mehr als 1000 Fälle, meht als 10 Tote. |
11.03. |
WHO stuft Coronavirus offiziel als 'Pandemie' ein. |
05.03. |
Schweiz: Erster Corona-Todesfall: 74-jährige Frau in Lausanne (Kanton Waadt). |
28.02. |
Der schweizerische Bundesrat stuft die Situation als 'besondere Lage' gemäss Epidemiengesetz ein.
Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen werden verboten. |
25.02. |
Erster Coronavirus-Fall in der Schweiz (Tessin). |
12.02. |
1000 Fälle in China. |
30.01. |
Die WHO erklärt eine «gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite». |
27.01. |
Der erste Fall in Deutschland. |
24.01. |
Der erste Fall in Europa, in Frankreich. |
21.01. |
Der erste Fall in den USA. |
11.01. |
Ein erster Todesfall wird in China registriert. |
07.01. |
Der Erreger wird als eine neue Art aus der bekannten Familie der Coronaviren identifiziert. |
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2019 |
31.12. |
Die WHO wird offiziell eingeschaltet. China meldet seine Krankheitsfälle. |
01.12. |
Erste Fälle einer mysteriösen Lungenentzündung treten in der chinesischen Stadt Wuhan auf. |
Manuelle Aktualisierung:
6. Mai 2022